Beitragssatzung des Vereins
„Marsdorfer e.V.“
In der ordentlichen Mitgliederversammlung am 28.01.2002 wurde folgende Beitragssatzung
beschlossen:
§ 1
Aufnahmegebühr
Bei der Aufnahme in den Verein ist lt. § 5 Absatz 1 eine einmalige Aufnahmegebühr zu zahlen.
Diese beträgt:
5,00 EURO für jedes neue Mitglied ab dem 18. Lebensjahr
2,50 EURO für jedes neue Mitglied vor Vollendung des 18. Lebensjahres
§ 2
Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag wird festgesetzt auf:
2,50 EURO pro Monat (30,00 EURO / Jahr), für jedes Mitglied ab dem 18. Lebensjahr
1,00 EURO pro Monat (12,00 EURO / Jahr), für jedes Mitglied vor Vollendung des 18.
Lebensjahres
§ 3
Fälligkeit und Zahlweise
Die einmalige Aufnahmegebühr ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung zu zahlen.
Die Mitgliedsbeiträge sind nach Rechnungslegung als Jahresbeitrag bis spätestens 31.03. des
laufenden Jahres zu zahlen.
Die Aufnahmegebühr sowie die Mitgliedsbeiträge sind auf das Vereinskonto bei der
Stadtsparkasse Dresden,
BLZ: 850 503 00
Konto-Nr.: 312 007 770 3
einzuzahlen.
§ 4
Inkrafttreten
Die Beitragssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2002 in Kraft.
Marsdorf, den 28.01.2002